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Im Notfall richtig verhalten: Die fünf “W”
1. Wo ist das Ereignis?
Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!
2. Wer ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen!
3. Was ist geschehen?
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!
4. Wie viele Betroffene?
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das – gegebenenfalls geschätzte – Alter an!
5. Warten auf Rückfragen!
Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!
Notfall-Telefax
für Personen die nicht sprechen oder hören können
Dank der bayrischen Leitstellen ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben. Damit ein Telefax in den Leitstellen angenommen werden kann, ist es erforderlich, dass das sendende Telefax einen Ton gemäß Punkt 4.2 der ITU-T Empfehlung T.30 (vgl. Ziffer 7 der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen) aussendet.
Bei dem Signal CNG (Calling tone) handelt es sich um den Pfeifton, den das sendende Telefax nach dem Wählvorgang alle 3 Sekunden absendet. Alle Faxgeräte, die nach 1993 hergestellt wurden, sollten eine entsprechende Einstellungsmöglichkeit haben.